Der Verbau der Glühbirnen ist in Deutschland, Österreich, Kroatien, Slowenien und Frankreich zugelassen. Im Straßenverkehr dürfen sie in allen Ländern genutzt werden, in denen Rechtsverkehr herrscht. Für die Fahrt durch ein Land mit Linksverkehr ist eine Umrüstung auf Halogen Glühbirnen erforderlich.